Gegenstand der Vereinbarung ist die Buchung eines der drei Leistungspakete Basic, Silber oder Gold auf dem Portal Jobchancen Unterallgäu und Ostallgäu (www.jobchancen-bw.de). Betreiber des Portals ist die GMM AG im Auftrag der Beruflichen Schulen Bad Wörishofen.
(1) Die GMM verpflichtet sich
(2) Die GMM sorgt im Rahmen dieser Vereinbarung für:
(1) Der Kunde stellt GMM die zur Bestückung des Leistungspaketes erforderlichen Informationen und Inhalte in digitaler Form und frei von Rechten Dritter zu den vereinbarten Zeitpunkten zur Verfügung. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Bilder, Grafiken und Videos. Sollte GMM die genannten Inhalte auf Wunsch des Kunden beschaffen, wird der Kunde der GMM die hierfür erforderlichen Auslagen ersetzen.
Die folgen Inhalte sind in den einzelnen Paketen zu liefern, die zum Launch notwendigen Daten sind mit Stern (*) gekennzeichnet. In den größeren Paketen sind auch die Inhalte der kleineren zu liefern.
Basic
Silber
Gold
(2) Der Kunde wird einen qualifizierten Mitarbeiter benennen, der als Ansprechpartner von GMM bereit steht und befugt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
Die Kosten des Leistungspaketes belaufen sich auf 250 EUR (Basic), 750 EUR (Silber) oder 2.000 EUR (Gold) zzgl. MwSt. pro Jahr.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab dem Buchungstag und verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht einen Monat vor Laufzeitende gekündigt ist. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der erstmaligen Schaltung des Accounts wird zusätzlich angerechnet.
(1) Die Parteien verpflichtet sich, alle ihnen direkt oder indirekt während der Laufzeit dieser Vereinbarung über die jeweils andere Partei zur Kenntnis gelangte, vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Dritten, die nicht berechtigte Personen sind, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen. Sie verpflichten sich, geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen.
(2) Diese Geheimhaltungspflicht dauert über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus an.
(1) Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Gerichtsstand München zuständig.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
(4) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GMM.